Pflichtangaben
Sichtbar wird, was vollständig ist.
Ob eine Stelle im Jobbereich der Suchmaschinen erscheint, hängt nicht vom Werbebudget ab, sondern davon, ob die Anzeige vollständig und maschinenlesbar ist.
In 5 Minuten online – vollständig und maschinenlesbar
Was wir brauchen
Pflichtangaben je Anzeige
Mehr verlangen wir nicht – und weniger geht nicht, damit die Anzeige im Jobbereich der Suchmaschinen erscheint
- Stellenbezeichnung und Beschreibung
- Arbeitgeber und Standort
- Veröffentlichungs- und Ablaufdatum
- Bewerbungsweg
- Beschäftigungsart und Arbeitsumfang
- Gehaltsangaben
Entgelttransparenz
Ab 2027 wird der Gehaltsrahmen ohnehin verlangt
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie hätte bis Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen – Deutschland hat diese Frist verpasst. Ein Gesetz wird derzeit für Anfang 2027 erwartet. Danach müssen Arbeitgeber Bewerbern das Einstiegsgehalt oder dessen Rahmen nennen – spätestens vor dem Vorstellungsgespräch, in der Regel bereits in der Ausschreibung.
Wer jetzt umstellt, hat den Vorlauf: Ihre Anzeigen erfüllen die Anforderung bereits, während andere ihre Vorlagen kurzfristig anpassen müssen.
Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung. Details richten sich nach dem deutschen Umsetzungsgesetz.
Spanne statt Offenlegung
Im Formular tragen Sie einfach eine Unter- und Obergrenze ein – den Rest übernehmen wir. Verhandelt wird weiterhin im Gespräch.
Beispiel
3.000 - 3.500 € / Monat
Je nach Erfahrung und Qualifikation. Verhandelt wird trotzdem im Gespräch – die Spanne gibt nur den Rahmen vor.
Ihre Vorteile
Was Ihnen eine vollständige Anzeige bringt
Vollständige Angaben sind keine Formalität: Sie entscheiden darüber, ob Ihre Stelle gefunden wird – und ob sich die richtigen Menschen darauf bewerben.
Weniger Gespräche ohne Ergebnis
Wer sich bewirbt, kennt den Rahmen. Termine, die an der Vergütung scheitern, entfallen.
Bessere Position in der Suche
Vollständige Angaben sind Voraussetzung dafür, dass eine Stelle im Jobbereich der Suchmaschinen erscheint.
Attraktiver für Bewerber
Klare Angaben zu Umfang, Ort und Gehalt wirken verbindlich – Anzeigen ohne Angabe werden häufig übersprungen.
Vorbereitet auf 2027
Greift die Entgelttransparenzpflicht, müssen Sie nichts umstellen – Ihre Anzeigen erfüllen sie bereits.
Weniger Rückfragen
Was in der Anzeige steht, muss nicht am Telefon geklärt werden – das entlastet Sie im Alltag.
Persönlicher Support
Unsicher, was Sie angeben sollen? Schreiben Sie uns – wir schauen uns vergleichbare Anzeigen in Ihrer Region an.
Häufige Einwände
Was Betriebe uns dazu sagen
Diese Punkte kommen in fast jedem Erstgespräch – hier unsere Antwort darauf.
„Unser Gehalt gehört nicht in die Anzeige.“
Es geht nicht um Offenlegung, sondern um eine Spanne. Was Ihre Mitarbeitenden verdienen, welche Zulagen es gibt und was Sie individuell vereinbaren, bleibt intern. Der praktische Effekt: Ohne Angabe bewerben sich Menschen mit ganz anderen Erwartungen – und Sie merken es erst im Termin.
„Dann vergleichen unsere Mitarbeitenden ihre Gehälter.“
Verglichen wird ohnehin – künftig mit gesetzlichem Anspruch auf Auskunft. Ein sauber begründeter Einstiegsrahmen („je nach Qualifikation und Berufserfahrung“) ist leichter zu erklären als eine Zahl, die über Umwege bekannt wird.
„Wir wollen uns nicht auf eine Zahl festlegen.“
Müssen Sie nicht. Die Spanne darf breit sein, solange sie ehrlich ist. Verhandelt wird weiterhin im Gespräch – die Angabe legt nur den Rahmen fest, in dem Sie sich bewegen.
„Der Wettbewerb sieht, was wir zahlen.“
Bei größeren Portalen ist das längst der Fall, und Tarif- oder Branchenwerte sind öffentlich zugänglich. Umgekehrt gilt: Zahlen Sie marktgerecht, wird das erstmals sichtbar – gegenüber Anzeigen ohne jede Angabe ein Vorteil.
„Wir wissen nicht, welche Spanne realistisch ist.“
Fragen Sie uns. Wir schauen uns vergleichbare Anzeigen in Ihrer Region und Branche an und nennen Ihnen eine realistische Spanne.
Vollständig. Sichtbar. Fertig.
Die Einwände kennen Sie jetzt, die Lösung auch.
Einfach Formular ausfüllen, wir kümmern uns um den Rest.